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   VerfGH Saarland, 27.11.1985 - Lv 2/85   

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VerfGH Saarland, 27.11.1985 - Lv 2/85 (https://dejure.org/1985,1912)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 27.11.1985 - Lv 2/85 (https://dejure.org/1985,1912)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 27. November 1985 - Lv 2/85 (https://dejure.org/1985,1912)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde; Rechtmäßigkeit einer Abtrennung der Wohnsiedlung Bayerisch Kohlhof von Neunkirchen und ihre Eingliederung in die Gemeinde Kirkel; Rechtmäßigkeit von Maßnahmen gegen den Willen einer Gemeinde

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde; Rechtmäßigkeit einer Abtrennung der Wohnsiedlung Bayerisch Kohlhof von Neunkirchen und ihre Eingliederung in die Gemeinde Kirkel; Rechtmäßigkeit von Maßnahmen gegen den Willen einer Gemeinde

  • verfassungsgerichtshof-saarland.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 315 (Ls.)
  • NVwZ 1986, 1008
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (24)

  • VerfGH Saarland, 17.11.1975 - Lv 8/74

    Rechtmäßigkeit des Zusammenschlusses mehrerer saarländischer Gemeinden zu einem

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.11.1985 - Lv 2/85
    Die gegen diese Zuordnung gerichtetenVerfassungsbeschwerden der Gemeinden Kirkel und Limbach blieben erfolglos tirteil des Verfassungsgerichts- hofs vom 17. November 1975 -Lv 8/74-.

    - Lv 1/74 - und Lv 3/74-- sowie vom 17. November 1975 - Lv 8/74--- -.

    die betroffene Genieinde zu dieser Maßnahrne zu hören ist insbe- zpndere Jrteile des Verfassungsgerichtshofs vorn 28. Juni 1974 - Lv 8/73-, AS 14, 122 = NJW 1974, 1995 = DVB1.1975, 35, sowie vorn 5.12.1983 - Lv 1/82 -, AS 19, 113 = DVB1.1984, 263 und daß die Regelung in der Sache arn Gerneinwohl orientiert sein muB statt al*Ier Urteile des Verfassungsgerichtshofs vom 17. November 1975 - Lv 8/74-; vgl. auch BVerfG, BeschluB vorn 27. November 1978 - 2 BvR 165/75 -a.a.O.

    1975 - Lv 8/74 - und - Lv 9/74 -;vgl. auch Urteil vom 30. Januar 1984 - Lv 1/83 -, DVB1 .

    als zutreffend ebenso Urteile des Verfassungsgerichtshofs vom 28. Juni 1974- Lv 2/74 - für die Abtrennung eines Ortsteils mit 400 von einer Gemeinde rnit knapp 15.000 Einwohnern, und vom 17. November 1975 Lv 8/74 - für ein 8, 81 qkm groBes Gebiet mit -.

    Dabei kommt der Zurückweisung der Verfassungsbeschwerden von Kirkel und Lirnbach gegen die seinerzeitige Eingliederung von Bayerisch Kohlhof in das Stadtgebiet der Beschwerdeführerin Urtei*1 des Verfassungs- gerichtshofs vom 17. November 1975 Lv 8/74 - - von vornherein nicht die Bedeutung zu, die letztere ihr im gegebenen Zusammenhang beimißt.

    Wesentlich ist statt dessen, daB sich dern Gesetzentwurf hin- reichende Anhaltspunkte für die Stc.ht derjenigen Gründe entnehmen lassen, diefür die Neuregelung letztlich ausschlaggebend waren, nm1ich die von dem ursprünglich bei der Zuordnung von Bayerisch Kohlhof eingenommenen Standpunkt abweichende - wertende Urteìlé des Verfassungsgerichtshofs vom 17. November 1975 - Lv 8/74- und - Lv 9/74 - -Einschtzung einerseïts des künftigen F1chenbe- darfs der Beschwerdeführerin und andererseits ihrer Integrations- kraft Drucksache 8/2004 des Landtagsdes Saarlandes, S. 6 f., 8 und 10. Dabei bedarf angesichts der Abnahrne ihrer Einwohnerzahl dazu YerfGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Mrz 1975 - VerfGH 26/74 OVGE 3028?, 288 von über 55.000 Anfang 1974 -,.

    Iri dieser Situation war es angesichts des weiten Ent- scheidungsspieìraunis des Gesetzgebers - auch in Anbetracht der Tatsache, daB Bayerìsch Kohlhof vom Ortsteil Limbach der Gemeinde Ktrkel durch die Autobahn getrennt ist dazu Urteil des Verfassungs- gerichtshofs voni 17. November 1975 - Lv 8/74 -, sowie VerfGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. November 1973 - VerfGH 17/72 -, OVGE 28, 307, 309 und unmìttelbar an einen Siedlungssplitter von PreuBisch Kohlhof grenzt - aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht geboten, von den im gegebenen Zusamnienhang unter Gemeinwohlaspekten niaBgeblich in Betracht zu ziehenden Gesichtspunkten gerade die für eine Beibehaltung des 1973/74 geschaffenen Zustandes sprechen- den vorragig zu berücksichtigen.

  • VerfGH Saarland, 30.01.1984 - Lv 1/83

    Gebietsreform durch Rechtsverordnung; Verletzung des Rechts auf gemeindliche

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.11.1985 - Lv 2/85
    zugrundeliegende Ernichtigung gelte bei MaBnahrnen gegen den Willen einer Gemeinde in verfassungskonformer Auslegung nur für Grenznderungen von gering.er Bedeutung, wozu die Umgliederung von Bayerisch Kohlhof nicht gehöre Urteil des Verfassungsgerichts- hofs vom 30. Januar 1984 - Lv 1/83 -, DVB1 1984, 325. Daraufhin haben die Fraktionen des Landtagesgemeinsam den Entwurf eines entsprechenden Umgliederungsgesetzes eingebracht, das denselben rum1ichen Bereich - ein in etwa quadratisches Areal im nordöst- lichen Schnittwinkel der Autobahnen - erfaßt wie die voraufge- gangene Rechtsverordnung.

    daran haben die inzwischen an die Stelle jener Bestimmungen ge- tretenen, in dieser Hinsicht inhaltsgleichen Art. 117, 122 SVerf nichts geändert Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 30. Januar 1984 Lv 1/83 - DVB1.1984, 325 f. Diese Feststellung -,.

    gesetzlichen Ermächtigurig erfolgen darf Urteil des Verfasungs- gerichtshofs vorn 30. Januar 1984 Lv 1/83 -,a.a.O.,S. 326, daB -.

    1975 - Lv 8/74 - und - Lv 9/74 -;vgl. auch Urteil vom 30. Januar 1984 - Lv 1/83 -, DVB1 .

    lich hat zudem der Verfassungsgerichtshof unter dem Aspekt der Bestimrntheit der Errnächtigungsnorm auf die Geringfügigkeit der Auswirkungen einer solchen MaBnahme abgestellt Urteil des Ver- fassungsgerichtshofs vom 30. Januar 1984 Lv 1/83 -,a.a.O. und die -.

    Die wirtschaftlichen und flächenmäBigen Auswirkungen der Umgliederung hat der Verfassungs- gerichtshof, bezogen allerdings auf die Frage der Erforderlichkeit eines förrnlichen Gesetzes, bereits dahin gewertet, daí3 sie nicht einmal genügen, dìe Umgliederung der Wohnsiedlung Bayerisch Kohl- hof wenigstens als eine dem Anwendungsbereich des § 15 Abs. 3 Satz l KSVG entzogene Grenzänderung von mehr als nur geringer Bedeutung zu qualifizieren Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 30. Januar 1984- Lv 1/83 -, DVB1.1984, 325, 329. Dem Verlust von 324 Ein- wohnern eines geschlossenen Ortsteils hat der Verfassungsgerichts.

    an die sich das Verfahren Lv 1/83 - vor dem Verfassungsgerichts- -.

  • BVerfG, 27.11.1978 - 2 BvR 165/75

    Laatzen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.11.1985 - Lv 2/85
    BeschluB vom 27. November 1g78, 2 BvR 165/75 E 50, 50, und* - -,.

    die betroffene Genieinde zu dieser Maßnahrne zu hören ist insbe- zpndere Jrteile des Verfassungsgerichtshofs vorn 28. Juni 1974 - Lv 8/73-, AS 14, 122 = NJW 1974, 1995 = DVB1.1975, 35, sowie vorn 5.12.1983 - Lv 1/82 -, AS 19, 113 = DVB1.1984, 263 und daß die Regelung in der Sache arn Gerneinwohl orientiert sein muB statt al*Ier Urteile des Verfassungsgerichtshofs vom 17. November 1975 - Lv 8/74-; vgl. auch BVerfG, BeschluB vorn 27. November 1978 - 2 BvR 165/75 -a.a.O.

    Dagegen dürfen Prognosen und Wertungen des Gesetzgebers bei der Fest- legung seiner Zielvorstellung und der Sachabwägung im eirizelnen lediglich darauf überprüft werden, ob sie der ver- fassungsrechtlichen Wertordnung widersprechen, eindeutig wider- legbar oder offensichtlich fehlsam sind grundlegend Urteildes Verfassungsgerichtshofs vom 28. Juni 1974 - Lv 4/73 -, S. 15; ebenso BVerfG, BeschluB vom 27. November 1978 - 2 BvR 165/75 -,.

    BVerfG, Beschluß vom 27. November 1978 2 BvR 165/75 - -,a.a.O. in den Blick zu nehmen hatte und welcher Stellenwert dabei im Ausgangspunkt den einschlägigen Umständen beizumessen war.

    Für den miter darauf gründenden Regelung verfoìgten Zweck war die getroffene Maßnahrne, und zwar gerade iri ihrer Beschränku-n-g-auf die bebaute und bewohnte Ortslage von Bayerisch Kohlhof sowie deren unrnittelbares Umland, offen- kundig auch geeignet und - von dem insoweit rnaßgeblicheri Stand- punkt des Gesetzgebers her gesehen Urteil des Verfassungsgerichts- hofs vom 28. Juni 1974 - Lv 5/73 - BVerfG, Beschlúß vom 27. Novemb 1978 - 2 BvR 165/75 -, E 50, 50, 55 - zugleich erforderlich, weil eine anderweitige Mg1ichkeit zur Erreichung des arigestrebten Zieles nicht ersichtlich ist.

  • VerfGH Saarland, 28.06.1974 - Lv 5/73

    Rechtmäßigkeit des Zusammenschlusses saarländischer Gemeinden zu einer

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.11.1985 - Lv 2/85
    Das hat der Verfassungsgerichtshof aus AnlaB der Gebietsrefor!n 1973/74 mit Blick auf die seinerzeit geltenden Art. 122, 123, 127 SVerf a.F. mehrfach ausgesprochen Urteile des Ver- fassungsgerichtshofs vom 28. Juni 1974 Lv 4/73 -Lv 5/73 -, -,.

    Dies zusammengenommen schließt die Annahme aus, dem Gesetzgeber sei vor Verabschiedung der angegriffenen Regelung auch nur einer der dafür beachtlichen Urnstãnde verborgen geblieben dazu auch Urteile des Verfassungsgerichtshofs vom 28. Juni 1974 - Lv 5/73 -.

    Bei dieser Sachlage kommt es nicht mehr darauf an, ob gerade-d-ie Begründung des ursprüngl i chen Gesetzentwurfs der Landtagsfraktionen in dieser Hinsicht vollstãndig und frei von Irrtümern war dazu ohnehìn einschrnkend Urteile des Verfassungsgerichtshofs vom 28. Juni 1-9-74 Lv 4/73 - und - Lv 5/73 -, doch sind auch insoweit -.

    Von daher ist von Verfassungs wegen riichts dagegen einzuwenden, daB der Gesetzgeber dem geäußerten Rückkehrwillen der Mehrheit der Bewohner vón Bayerisch Kohlhof überhaupt Beachtung geschenkt zur grundsätzlichen Bedeutung des BUrgerwillens in díesem Zusammenhàng Urteil des Verfassungsge- richtshofs vom 28. Juni 1974 Lv 5/73 - - und ihm im weiteren,einer allgemeinen Tendenz zur wieder verstärkten Rücksichtnahme auf gemeindliches Eigenleben und Traditionen folgend, 1985 gröBere Be- deõtarig beigeniessen hat als dem bereits 1973 zutage getretenen Widerstand gegen die Abtrennung dieses Ortsteils von Limbach.

    Für den miter darauf gründenden Regelung verfoìgten Zweck war die getroffene Maßnahrne, und zwar gerade iri ihrer Beschränku-n-g-auf die bebaute und bewohnte Ortslage von Bayerisch Kohlhof sowie deren unrnittelbares Umland, offen- kundig auch geeignet und - von dem insoweit rnaßgeblicheri Stand- punkt des Gesetzgebers her gesehen Urteil des Verfassungsgerichts- hofs vom 28. Juni 1974 - Lv 5/73 - BVerfG, Beschlúß vom 27. Novemb 1978 - 2 BvR 165/75 -, E 50, 50, 55 - zugleich erforderlich, weil eine anderweitige Mg1ichkeit zur Erreichung des arigestrebten Zieles nicht ersichtlich ist.

  • VerfGH Saarland, 05.12.1983 - Lv 1/82

    Neugliederung von Gemeinden und Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes im

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.11.1985 - Lv 2/85
    die betroffene Genieinde zu dieser Maßnahrne zu hören ist insbe- zpndere Jrteile des Verfassungsgerichtshofs vorn 28. Juni 1974 - Lv 8/73-, AS 14, 122 = NJW 1974, 1995 = DVB1.1975, 35, sowie vorn 5.12.1983 - Lv 1/82 -, AS 19, 113 = DVB1.1984, 263 und daß die Regelung in der Sache arn Gerneinwohl orientiert sein muB statt al*Ier Urteile des Verfassungsgerichtshofs vom 17. November 1975 - Lv 8/74-; vgl. auch BVerfG, BeschluB vorn 27. November 1978 - 2 BvR 165/75 -a.a.O.

    Nur diesen nach der-jeweiìigen Eingriffsintensität unteï schiedlichen Bereich gemeinwohlrelevanter Aspekte vermag dann naturgeniäß auch die verfassungsgerichtliche_Kontrolle abzudecken, wobei sie sich diesseits der beschriebenen immanenten Schranken bewegt, solange es lediglich um die Frage geht, was alles der Ge- setzgeber gerade aus AnlaB dieser Regelung bei der Abwägung als dem verfassungsrechtlich wesentlichen Bestandteil des Gesetz- gebungsverfahrenst1Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 5. Dezember 1983 -Lv 1/82 DVBÌ.

    Schwere des vorgenommenen Eingriffs ferner über die Notwendig- keit und den Urnfang der Anhörung entscheiden lassen Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 5. Dezember 1983 Lv 1/82 - a.a.O.; -,.

    Ist dernnach aber für die Anwendung etwaiger besonderer Mehrfach- neugliederurtgsgrundsätze hier schon im Ansatz kein Raum, so be- darf es keines näheren Eingehens auf die Frage, ob in dieser Hin- sicht Uber die selbstverständliche Verpflichtung des Gesetzgebers zur Beachtung der betreffenden Fakten hinaus generell zusätzliche Anforderungen an gemeindegebietsbezogene Regelungen zu stellen sind nìcht in Betracht gezogen etwa im Urteil des Verfassungs- gerichtshofs voni 5. Dezember 1983 Lv 1/82 - AS 19, 113 = DVB1.

  • VerfGH Saarland, 28.06.1974 - Lv 2/74
    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.11.1985 - Lv 2/85
    gerichtshof diese am Fall der Auflösung einer Gemeinde ent- wickelten Grundsätze ohne weiteres auch auf bloBe nderungen von Gerneindegrenzen übertragen hat Urteile des Verfassungs- gerichtshofs vom 28. Juni 1974 Lv 2/74 - sowie .vom 17. November -.

    fassungsgerichtshofs vom 28. Juni 1974 Lv 2/74 -.

    als zutreffend ebenso Urteile des Verfassungsgerichtshofs vom 28. Juni 1974- Lv 2/74 - für die Abtrennung eines Ortsteils mit 400 von einer Gemeinde rnit knapp 15.000 Einwohnern, und vom 17. November 1975 Lv 8/74 - für ein 8, 81 qkm groBes Gebiet mit -.

  • VerfGH Saarland, 28.06.1974 - Lv 9/73
    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.11.1985 - Lv 2/85
    - Lv 7/73 -, - Lv 9/73 und - Lv 4/74 vom 2O.-4ai 1975 - -,.

    und-Lv 9/73 - ferner VerfGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. Juli 1975 VerfGH 21/74 - OVGE 30, 299.

    ZweckmBigkeitsfragen einzugehen ist Urteil des Verfassungs- gerichtshofs vorn 28. Juni 1974 Lv 9/73 -, die Annahme, die -.

  • VerfGH Saarland, 17.11.1975 - Lv 9/74

    Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.11.1985 - Lv 2/85
    und - Lv 9/74 ebenso für Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG BVerfG, -;.

    1975 - Lv 8/74 - und - Lv 9/74 -;vgl. auch Urteil vom 30. Januar 1984 - Lv 1/83 -, DVB1 .

    Wesentlich ist statt dessen, daB sich dern Gesetzentwurf hin- reichende Anhaltspunkte für die Stc.ht derjenigen Gründe entnehmen lassen, diefür die Neuregelung letztlich ausschlaggebend waren, nm1ich die von dem ursprünglich bei der Zuordnung von Bayerisch Kohlhof eingenommenen Standpunkt abweichende - wertende Urteìlé des Verfassungsgerichtshofs vom 17. November 1975 - Lv 8/74- und - Lv 9/74 - -Einschtzung einerseïts des künftigen F1chenbe- darfs der Beschwerdeführerin und andererseits ihrer Integrations- kraft Drucksache 8/2004 des Landtagsdes Saarlandes, S. 6 f., 8 und 10. Dabei bedarf angesichts der Abnahrne ihrer Einwohnerzahl dazu YerfGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Mrz 1975 - VerfGH 26/74 OVGE 3028?, 288 von über 55.000 Anfang 1974 -,.

  • VerfGH Saarland, 28.06.1974 - Lv 4/73

    Rechtmäßigkeit des Zusammenschlusses zweier saarländischer Gemeinden zu einer

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.11.1985 - Lv 2/85
    Das hat der Verfassungsgerichtshof aus AnlaB der Gebietsrefor!n 1973/74 mit Blick auf die seinerzeit geltenden Art. 122, 123, 127 SVerf a.F. mehrfach ausgesprochen Urteile des Ver- fassungsgerichtshofs vom 28. Juni 1974 Lv 4/73 -Lv 5/73 -, -,.

    Dagegen dürfen Prognosen und Wertungen des Gesetzgebers bei der Fest- legung seiner Zielvorstellung und der Sachabwägung im eirizelnen lediglich darauf überprüft werden, ob sie der ver- fassungsrechtlichen Wertordnung widersprechen, eindeutig wider- legbar oder offensichtlich fehlsam sind grundlegend Urteildes Verfassungsgerichtshofs vom 28. Juni 1974 - Lv 4/73 -, S. 15; ebenso BVerfG, BeschluB vom 27. November 1978 - 2 BvR 165/75 -,.

    Bei dieser Sachlage kommt es nicht mehr darauf an, ob gerade-d-ie Begründung des ursprüngl i chen Gesetzentwurfs der Landtagsfraktionen in dieser Hinsicht vollstãndig und frei von Irrtümern war dazu ohnehìn einschrnkend Urteile des Verfassungsgerichtshofs vom 28. Juni 1-9-74 Lv 4/73 - und - Lv 5/73 -, doch sind auch insoweit -.

  • BVerfG, 12.01.1982 - 2 BvR 113/81

    Söhlde

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.11.1985 - Lv 2/85
    1984, 263, betreffend die Urnkehr bei cer Festlegung der Bezirks- grenzen sowie írn Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Januar 1982 2 BvR 113/81 - E 59, 216, 229, betreffend eine -,.

    Insoweit gilt irn Ausgangspunkt, daß die Stärkung der Zusarnmen- gehörigkeit und insgesamt das Bemühen um intakte örtliche Gemein- schaften riicht sachfremd ist zu insoweit abweichenderi Fallge- sta1-tungen etwa BVerfG, BeschluB vom 12. Januar 1982 - 2 BvR 113/81 E 59, 216, 230f, sowie VerfGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8. Mai 1976 - VerfGH 65/74 OVGE 31, 311, 315, sondern offen- -,.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.09.1975 - VerfGH 43/74

    Kommunale Neugliederung: Anforderungen an Mehrfachneugliederung - Anhörungsmängel

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.03.1975 - VerfGH 26/74

    Neugliederung des Ruhrgebiets

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.12.1975 - VerfGH 39/74
  • VerfGH Saarland, 28.06.1974 - Lv 8/74
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 08.05.1976 - VerfGH 65/74

    OVGE 31, 311

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.07.1975 - VerfGH 21/74

    Widerstand einer Gemeinde gegen eine geplante Neugliederung; Berücksichtigung der

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 02.11.1973 - VerfGH 17/72

    Spielraum des Gesetzgebers im Rahmen der kommunalen Neugliederung; Handeln des

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.12.1975 - VerfGH 45/74

    Selbstbestimmung hinsichtlich der Wahl des Sitzes der Kreisverwaltung; Der

  • VerfGH Saarland, 28.06.1974 - Lv 8/73
  • VerfGH Saarland, 28.06.1974 - Lv 7/73

    Rechtmäßigkeit des Zusammenschlusses zweier saarländischer Gemeinden zu einer

  • VerfGH Saarland, 19.12.1973 - Lv 3/73
  • VerfGH Saarland, 28.06.1974 - Lv 4/74
  • VerfGH Saarland, 20.05.1975 - Lv 3/74
  • VerfGH Saarland, 20.05.1975 - Lv 1/74
  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

    Stellt der Gesetzgeber in noch fortbestehendem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einer früheren umfassenden Neugliederung, ohne deren Ziele und Leitvorstellungen aufzugeben, lediglich in einzelnen Fällen den ursprünglichen Gebietszuschnitt oder Gemeindebestand wieder her, um damit einem von ihm nicht vorausgesehenen Mangel in der Verwirklichung seines Neugliederungsziels abzuhelfen oder auf eine unvorhergesehene Entwicklung zu reagieren, so kann dies als "Rück-Neugliederung" bezeichnet werden, während in Fällen erneuter Gebietsreform im übrigen, insbesondere solchen aufgrund eines veränderten Konzepts, von "Mehrfachneugliederung" gesprochen wird (vgl. Saar ländischer Verfassungsgerichtshof, NVwZ 1986, S. 1008 [1009]; Stüer, DVBl. 1977, S. 1 [5 ff.]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 12/08

    Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß

    Diese Sichtweise wird auch von anderen Landesverfassungsgerichten geteilt, wie etwa dem Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz (Urt. v. 17.04.1969 - VGH 2/69 - DVBl. 799, [804 ff.]), dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof (Urt. v. 29.04.1991 - Vf.1-VII-78 - BayVBl. 399, [400]), dem Staatsgerichtshof Baden-Württemberg (Urt. v. 14.02.1975 - GR 11/74 - NJW 1975, 1205 [1212 ff.]) sowie dem Saarländischen Verfassungsgerichtshof (Urt. v. 27.11.1985 - Lv 2/85 - NVwZ 1986, 1008 [1009]).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 18.03.2016 - VGH N 9/14

    Kommunale Gebietsreform: Eingliederung der verbandsfreien Stadt Herdorf in die

    Ob es sich - so es dazu kommen sollte - jedoch tatsächlich um eine sogenannte Mehrfachneugliederung mit den dazu entwickelten Grundsätzen handeln würde, hinge auch davon ab, in welchem Umfang und zur Verwirklichung welcher Reformziele eine zukünftige Zuordnung von einzelnen Ortsgemeinden erfolgen würde (vgl. VerfGH Saarland, Urteil vom 27. November 1985 - Lv 2/85 -, AS 20, 167 [171 ff.]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 118/08

    Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß

    Diese Sichtweise wird auch von anderen Landesverfassungsgerichten geteilt, wie etwa dem Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz (Urt. v. 17.04.1969 - VGH 2/69 - DVBl. 799, [804 ff.]), dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof (Urt. v. 29.04.1991 - Vf.1-VII-78 - BayVBl. 399, [400]), dem Staatsgerichtshof Baden-Württemberg (Urt. v. 14.02.1975 - GR 11/74 - NJW 1975, 1205 [1212 ff.]) sowie dem Saarländischen Verfassungsgerichtshof (Urt. v. 27.11.1985 - Lv 2/85 - NVwZ 1986, 1008 [1009]).
  • VerfGH Saarland, 27.04.1992 - Lv 2/90

    Rechtmäßigkeit einer kommunalen Gebietsreform und Verwaltungsreform ;

    Zwar kann sich das selbstverwaltungsrecht der Gemeinden und Gemeindeverbände 1m Sinne der Artikel 28 Abs. 2 GG, 117 ff. sVerf stets nur in Bezug auf einen bestimmten räumlichen Bereich "entfalten, der in diesem Sinne ihrer jeweiligen "Gebietshohe1t" unterliegt und ebenso wie die daraus fließenden Befugnisse sodann nach Maßgabe der genannten Bestim- mungen in gewissem Umfange gegen veränderungen durch Maßnahmen des Gesetzgebers geschützt ist (dazu zuletzt VGH, Urteil vom 27. November 1985 - Lv 2/85 -, Amtliche sammlung 20, 167 = NVwZ 1986, 1008 = DÖV 1986, 337 = Saarl. Kommunalzeitschrift 1986, 15).
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